Unser Auftrag

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat die Aufgaben der Marktkontrolle MaLV an die Stiftung agriss übertragen.

Die Stiftung agriss ist vom Bundesamt für Umwelt BAFU als Fachorganisation beauftragt, die Einhaltung der Vorschriften über das Inverkehrbringen bei Geräten und Maschinen zu kontrollieren. Im Rahmen der nachträglichen Kontrolle nach Art 12 MaLV ist agriss befugt, die für den Nachweis der Konformität des Produktes erforderlichen Unterlagen (Konformitätserklärung) und Informationen zu verlangen und Hörkontrollen durchzuführen.

Agriss nimmt die Kontrolltätigkeiten im Rahmen von Stichprobenprogrammen, Besuchen von Messen, Herstellern, Importeuren, Grossverteilern, Fachgeschäften und anderen Inverkehrbringern, Hinweisen aus der Bevölkerung und Meldungen aus dem europäischen und internationalen Marktüberwachungssystemen (ICSMS) wahr.

 

Marktrelevante Handlungen, insbesondere die Verfügung von Massnahmen gemäss Art. 13 MaLV (Rückrufe, Beschlagnahmungen oder Einziehungen), liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Umwelt BAFU.

Auftraggeber:

Bundesamt für Umwelt BAFU | Abteilung Lärm und NIS