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Betriebskontrollen

Basierend auf dem Mandatsauftrag mit der Suva bzw. der Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) kontrollieren die Mitarbeitenden von agriss landwirtschaftliche Betriebe in Bezug auf die Einhaltung der geltenden Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Neben den klassischen landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung, Futter- und Ackerbau werden auch Betriebe mit Obst-, Gemüse- und Weinbau sowie solche mit Geflügel- und Pferdehaltung überprüft.

Bei den Betriebskontrollen geht es nicht nur um die Analyse der Gefahren vor Ort und das Festlegen von geeigneten Präventionsmassnahmen, sondern auch um die Kontrolle der Umsetzung der sogenannten Beizugspflicht. Die Beizugspflicht ist erfüllt, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die landwirtschaftliche Branchenlösung agriTOP oder eine gleichwertige Lösung umsetzt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen nachweisen können, dass sie die Anforderungen punkto Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen. Dazu gehören auch der Besuch der Weiterbildungskurse in Unfallprävention und die Dokumentation über die getroffenen Massnahmen. Im Rahmen des Betriebsbesuches erhalten Sicherheitsbeauftragte oder Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter auch wertvolle Präventionhinweise, die konkret auf ihre Betriebe ausgerichtet sind.

Betriebs- und Systemkontrolle

Beim Rundgang auf dem Hofareal wird die Betriebskontrolle praxisbezogen und effizient durchgeführt. Allfällige Mängel, die die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz betreffen, werden besprochen und aufgelistet.

agriss besucht jährlich rund 500 Betriebe. Die geschulten Augen unserer Fachleute entdecken bei der Betriebskontrolle manchen Gefahrenherd, der vom Betriebspersonal nicht wahrgenommen wurde (Betriebsblindheit). Sind diese Gefahren eliminiert, steigt das Niveau der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und Unfälle werden verhindert!

Bei der Systemkontrolle wird anhand der vom Arbeitgeber geführten Dokumentation die Erfüllung der Beizugspflicht beurteilt, z. B. die Umsetzung der 10 Elemente beim Sicherheitskonzept der Branchenlösung agriTOP. Zudem wird die Umsetzung der Sicherheitskultur beurteilt: Werden die Arbeitnehmenden ausreichen instruiert und auf die jeweiligen Gefahren am Arbeitsplatz aufmerksam gemacht? Steht die erforderliche persönliche Schutzausrüstung, z. B. Gehörschutz, Atemschutz, Absturzsicherungen, Schnittschutzhosen usw., zur Verfügung und werden diese auch benutzt? Werden Arbeiten mit einem erhöhten Unfall- oder Gesundheitsrisiko erkannt und die erforderlichen Präventionsmassnahmen umgesetzt und dokumentiert? Solche und weitere Fragen werden erörtert. Wenn danach die erforderlichen Massnahmen getroffen wurden, steigert dies die Sicherheitskultur und das -bewusstsein auf dem Betrieb erheblich.

Als Arbeitgebende erhalten die Landwirtinnen und Landwirte nach einem Betriebsbesuch durch agriss den Besuchsbericht und eventuell weitere Informationen. Dazu gehört unter anderem die Aufklärung zum Jugendarbeitsschutz und zu den Mindestaltersbestimmungen. Zudem wird eine Frist zur Behebung allfälliger Mängel festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Nachkontrolle durchgeführt.

Die langjährigen Erfahrungen, die agriss bei den Betriebsbesuchen gemacht hat, sind sehr positiv.

Die Berechtigung zur Durchführung von Betriebskontrollen stützen sich auf den Artikel 61 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV). agriss ist beauftragt, alle Betriebe in der Landwirtschaft und in den verwandten Bereichen zu kontrollieren.