Wir verwenden Cookies. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Cookie Einstellungen

Diese Cookies benötigen wir zwingend, damit die Seite korrekt funktioniert.

Diese Cookies  erhöhen das Nutzererlebnis. Beispielsweise indem getätige Spracheinstellungen gespeichert werden. Wenn Sie diese Cookies nicht zulassen, funktionieren einige dieser Dienste möglicherweise nicht einwandfrei.

Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Das können unter Anderem folgende Cookies sein:
_ga (Google Analytics)
_ga_JW67SKFLRG (Google Analytics)
NID (Google Maps)

Projekte

Sicherheit beim Aufstieg Hochsilo

Ortsfeste Leitern, u.a. der Aufstieg beim Hochsilo, sind so zu gestalten und anzuordnen, dass sie sicher begangen werden können, VUV Art. 18. Bei einer Sturzhöhe von mehr als 5m müssen sie ab dem dritten Meter mit einem Rückenschutz ausgerüstet sein. Bei einer Steighöhe von mehr als 10m müssen mindestens all 6m Zwischenpodeste oder der Aufstieg muss mit einem Steigschutz ausgerüstet sein. Die Norm SN EN ISO 14122-4 kommt bei Steigleitern zu maschinellen Anlagen zur Anwendung. Die Arbeitnehmenden, welche Arbeiten mit besonderen Gefahren (Anwendung von PSAgA) ausüben, müssen dafür entsprechend ausgebildet sein, VUV Art. 8.

agriSAFETY FACTS - Sicher arbeiten auf dem Hochsilo

agriss überprüft seit dem 1.1.2022 bei ihren Betriebskontrollen die Einhaltung dieser Vorschrift.

Umsetzung der EKAS-Rtl. 2134 „Forstarbeiten“

Die EKAS-Richtlinie 2134 „Forstarbeiten“ fordert neben anderen Anforderungen an die Forstarbeiten einen 10-tägigen Ausbildungsnachweis, bevor Arbeitnehmende Forstarbeiten ausführen dürfen. agriss überprüft seit dem 1.1.2022 bei ihren Betriebskontrollen die Einhaltung dieser Vorschriften. Seit diesem Datum an gelten auch die neuen (Ausbildungs-) Bestimmungen.

Obligatorisches Tragen der Sicherheitsgurte

In den letzten Jahren ereigneten sich zahlreiche schwere Unfälle mit Traktoren und anderen landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Bei vielen Umsturzunfällen hätte das Tragen der Sicherheitsgurte die tragischen Unfallfolgen mit hoher Wahrscheinlichkeit verringern können.

Aufgrund dieser Unfallhäufigkeit und der bereits bestehenden rechtlichen Grundlagen hat agriss das Tragen der Sicherheitsgurte auf Landwirtschaftsbetrieben mit familienfremden Angestellten obligatorisch erklärt. Im Vordergrund steht die Ausrüstung der Fahrzeuge mit Sicherheitsgurten (wo noch nötig*) und das Erlangen einer Tragroutine aller Fahrzeugbenützerinnen und -benützer. Dies sind wichtige Präventionsmassnahmen, die die Unfallfolgen in vielen Fällen verringern wird!

* Für die Nachrüstung mit Sicherheitsgurten oder allenfalls den Einbau eines neuen Fahrersitzes, der mit Sicherheitsgurten ausgerüstet ist, wenden Sie sich an Ihren Landmaschinenhändler. Er kann Sie fachgerecht beraten und Ihnen eine sichere Lösung anbieten.