Unser Auftrag im Kinder- und Jugendarbeitsschutz

Die Stiftung agriss ist vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)  mit der Kontrolle missbräuchlicher Kinder- und Jugendarbeit in der Landwirtschaft beauftragt.

Besteht ein Verdacht oder erfolgt eine Meldung aus der Öffentlichkeit, dass Kinder oder Jugendliche durch ihre Arbeitspflicht in der Landwirtschaft oder im Gartenbau in ihrer Gesundheit, ihren schulischen Leistungen oder in ihrer Sittlichkeit gefährdet sind, untersucht agriss in Zusammenarbeit mit der zuständigen kantonalen Behörde die Hintergründe und sucht nach den besten Lösungen.

Aus den gemachten Erfahrungen drängen sich meistens folgende Massnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen auf:

  • Beseitigung oder Minimierung der Unfall- und Gesundheitsgefahren; diese erheben wir anlässlich eines Betriebsrundganges
  • An das Alter und die persönliche Eignung angepasste Arbeitsvergabe
  • Altersgerechte Anleitung in die Arbeiten und entsprechende Betreuung
  • Exakte Regelungen der Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten (schriftlich festgehalten)

Eine offene und transparente Kommunikation zwischen dem Betrieb, dem Kind oder Jugendlichen und dessen Eltern hilft oft schon, den Aufenthalt auf einem Betrieb zu erleichtern. Bei der Lösungsfindung steht immer die Unversehrtheit und die Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen an erster Stelle. Können kurzfristig keine Lösungen gefunden werden, beantragt agriss bei der zuständigen kantonalen Behörde, geeignete Massnahmen einzuleiten oder gar zu verfügen.

Vorgehensweise von agriss

  • Wir überprüfen die für Landwirtschaftsbetriebe und Gärtnereien anwendbaren Mindestaltersbestimmungen.
  • Wir kontrollieren die Arbeitsbedingungen der Kinder und Jugendlichen.
  • Wir gehen Hinweisen von Dritten wie bespielweise Familienangehörigen oder Lehrpersonen nach.
  • Wir beraten Betriebe in Fragen zu Mindestaltersbestimmungen und der geeigneten Beschäftigungsweise von Kindern und Jugendlichen.